Jährliche Sichtprüfung & Dichtheitsprüfung
Zur eigenen Sicherheit gehört neben regelmäßig gewarteten Gasgeräten auch eine Überprüfung der Gasleitungen im Haus. Wussten Sie schon? Nach den neuesten Gesetzen sind Sie als Besitzer oder Betreiber einer Gasanlage verpflichtet, einmal jährlich eine Sichtprüfung und alle 12 Jahre eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen! (Verkehrssicherungspflicht)
Besichtigung und Überprüfung der installierten Gasleitungen und Gasgeräte
Funktionsprüfung der Gasgeräte, einschl. Überprüfung der Abgaswege
Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Dichtigkeitsprüfung mit digitalen Mess- und Aufzeichnungsgerät
Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Jährliche Sichtprüfung & Dichtheitsprüfung